Logopädieverordnung

Das Wort „Logopädie“ lässt sich vom griechischen Wort „logos“ ableiten und bedeutet „Sprache“.

Logopädische Behandlungen sind bei Störungen der Stimme, des Sprechens, der Sprache, des Redeflusses und bei Schluckstörungen angezeigt.

In unserer Praxis erfolgt die Diagnostik von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen. Bei Therapienotwendigkeit erhalten Sie von uns eine Verordnung logopädischer Behandlungen, welche dann in logopädischen Praxen durchgeführt werden.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Liste logopädischer Praxen mit Anschrift und Telefonnummer. Der Erfolg der Behandlung sollte in unserer Praxis kontrolliert werden.

Aufgaben der logopädischen Behandlung sind:

  • Die Verbesserung oder Wiederherstellung der Kommunikationsfähigkeit
  • Die Verbesserung oder Wiederherstellung der Schluckfunktion (z. B. nach Operationen)

Logopädische Behandlungen bei Kindern sind notwendig bei:

  • Sprachentwicklungsverzögerungen und -störungen (z. B. Wortschatzprobleme, Dysgrammatismus)
  • Artikulationsstörungen (Dyslalien wie z. B. Lispeln)
  • Sprechunflüssigkeiten (Stottern, Poltern)
  • Myofunktionelle Störungen (Mundmuskelfunktionsstörungen, fehlerhaftes Schluckmuster)
  • Stimmstörungen (z. B. Schreiknötchen)

Logopädische Behandlungen bei Erwachsenen sind notwendig bei:

  • Funktionellen, organischen und psychogenen Stimmstörungen
  • Neurologisch bedingten Sprach- und Sprechstörungen
  • Schluckstörungen (z. B. nach Operationen)
  • Stimmstörungen (z. B. nach Kehlkopfoperationen)
  • Sprechunflüssigkeiten (Stottern, Poltern)
  • Artikulationsstörungen

Ihr Nutzen

Logopädische Behandlungen helfen Ihnen, bei Stimm-, Sprech- und Sprachproblemen, Ihre Kommunikationsfähigkeit zu verbessern und bei Schluckstörungen die Nahrungsaufnahme zu erleichtern.